Eine Behandlung dauert üblicherweise 90 Minuten, unser Honorar für 90 Minuten 60,- €
Bei ambulanten Einsätzen, im Bereich Psychoonkologie, berechnen wir zusätzliche Fahrtkosten bis 40km Entfernung von 15,-€ Ehrenamtliche Leistungen unserer Praxis: in unserer Praxis bieten wir ehrenamtlich 4 Beratungsplätze an, für Menschen, mit nachweislich geringem Einkommen. Auch hier gilt ein Honorar von 19,-€ für die üblichen 90 Minuten einer Behandlung. Dies hat etwas mit unserem Respekt und unserer Achtung vor der Würde eines jeden Menschen zu tun! Selbst bei geringem Einkommen ist es uns wichtig, dass jeder der positive Veränderung in seinem Leben als Ziel hat, ernst genommen wird, gut für sich selbst sorgen zu wollen! Unsere jahrelange Erfahrung hat uns gelehrt, dass eine Entscheidung zur persönlichen Veränderung dazu ein hilfreicher Weg ist, und die beste Investitionen darstellt, um persönliche Verantwortung spürbar für sich selbst zu übernehmen. Diese Ressource: ,,ich gebe Geld für mich selbst aus, damit es mir besser geht,“ würde bei einer kostenfreien Behandlung wegbrechen, und damit auch die Wertschätzung sich selbst gegenüber. Kostenübernahme der Krankenversicherungen Grundsätzlich sind unsere Leistungen für Selbst- Zahler. Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte vor Behandlungsbeginn, ob Ihre Versicherung die Behandlungskosten vollständig, oder nur teilweise, wenn ja, in welchem Umfang übernimmt. Gesetzlich Versicherte haben keinen Rechtsanspruch auf Erstattung der Behandlungskosten, da Heilpraktiker-Leistungen derzeit noch generell von der Kostenerstattung durch die GKV ausgeschlossen sind. In letzter Zeit gibt es allerdings auch Ausnahmeentscheidungen wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, indem sie nachweisen, dass:

1) die Wartezeiten bei Kassen- zugelassenen Psychotherapeuten nicht zumutbar sind.

2) Ihr Arzt Ihnen eine Überweisung bescheinigter Dringlichkeit mit der dazugehörenden Diagnose ausgestellt hat.

Eine Kostenerstattung kann nach $ 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches sowie verschiedenen Urteilen von Bundessozialgericht möglich sein. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es, stand heute, noch nicht. Erfahrungsgemäß werden die GKV ihren Antrag auf Kostenerstattung im ersten Anlauf immer ablehnen. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Klären Sie die Kostensituation bitte immer vor Beginn einer Therapie. Ganz gleich wie die PKV oder GKV ihre Beteiligung entscheiden, an dem Honorarsatz von 60,-€/ Behandlungsdauer (90 Min.) ändert sich nichts.

Bescheinigungen

Wenn Sie von uns Therapiebescheinigungen benötigen, beträgt der Kostensatz pro Stück.8,-€.